Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt zu TOP 15, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
Es sind unterschiedlichste Gründe, warum Menschen in die Politik gehen. Bei mir war es, unter anderem, meine Erfahrung aus der Arbeit mit Geflüchteten.
Während meines Medizinstudiums war ich Teil einer studentischen Gruppe mit dem Namen „Medizin und Menschenrechte“. In kleinen Gruppen haben wir Arzt- und Psychotherapiepraxen aufgesucht und gefragt, ob sie Geflüchtete kostenfrei behandeln würden, da Geflüchtete in den ersten 18 Monaten nur in Notfällen oder wenigen Ausnahmefällen Zugang zum Gesundheitssystem haben. Erkrankungen wie Schluckprobleme, Hautprobleme oder psychische Probleme und vieles mehr können in dieser Zeit nicht adäquat behandelt werden, teilweise mit schweren langfristigen Folgen.
Dass die Zeit, die Geflüchtete ohne ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung bleiben, nun von 18 auf 36 Monate verdoppelt werden soll, finde ich falsch und menschenunwürdig. Die finanziellen Einsparungen daraus halte ich für marginal, eher erwarte ich hohe Folgekosten.
Die öffentlich vielfach geäußerte Behauptung, dass sich durch verminderte Leistungen Migration steuern lasse, ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen falsch. Vor allem deshalb, aber auch wegen weiterer schwerer Eingriffe in die Grundrechte, die ich teilweise verfassungsrechtlich bedenklich finde (Wohnungsdurchsuchungen, Verlängerter Ausreisegewahrsam und digitale Überwachung, unter Umständen auch mit Staatstrojanern) lehne ich dieses Gesetz ab.
Gleichwohl erkenne ich an, dass im parlamentarischen Prozess auch Verbesserungen für Geflüchtete erreicht werden konnten, dabei möchte ich vor allem den Rechtsbeistand nennen.
Johannes Wagner, 18.01.2024
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